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März 2023

Buchblogger

Rechtliches zum Bloggen über Bücher: Verwendung von Buchcover und Textausschnitten

[Aktualisiert am 5.5. 2020]

Am Anfang meines Buchblogs und dem Rezensieren von Büchern, war ich selber sehr verunsichert darüber, was ich als Buchblogger alles machen darf und was nicht. Dazu hatte ich mir damals dann einige Informationen aus dem Netz geholt, die ich hier nun aufliste und immer wieder mal aktualisiere.

Ich bin keine Juristin. Dieser Artikel stellt keine Rechtsbelehrung oder Rechtsberatung dar. Es sind lediglich durch Recherchen zusammengetragene Informationen, für die ich keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität übernehme und ebenso keinerlei Haftung für mögliche Rechtsfolgen.

Verwendung von Cover und Text

Grundsätzlich unterliegt jedes Bild (somit auch ein Buchcover) und jeder veröffentlichte Text dem Urheberrecht und diversen Lizenzen und darf nicht “einfach so” verwendet werden. 

Selbstverständlich muss bei jedem Buch auch immer explizit die Erlaubnis für die Verwendung des Covers und Textausschnitte beim Verlag eingeholt werden. 

Inzwischen haben aber schon viele Verlage auf die wachsende Buchbloggerszene reagiert, und stellen speziell für Buchblogger Informationen zu der Verwendung von Texten und Covern bereit. Es lohnt sich also, immer auf der Homepage des Verlages vorbei zu schauen. 

Meistens findest Du diese Infos direkt unter dem Menüpunkt “Presse”. Manche Verlage stellen die Informationen sogar auf einer eigenen Seite speziell für Buchblogger zu Verfügung. 

Textzitat

Jeder Textschnipsel aus einem Buch, einer Leseprobe oder auch nur aus dem Klappentext, der in einer Buchrezension übernommen wird, muss zum einen alle Aspekte für die Zulässigkeit eines Textzitates erfüllen und zum andern mit den Pflichtangaben ergänzt werden.

Hier gibt es eine gute Erklärung zu Textzitaten: “Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)” , geschrieben von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, 22. Februar 2011

Übrigens, auch Deine selbst verfassten Rezensionen fallen unter das Urheberrecht. Sie sind Dein geistiges Eigentum und sind deswegen geschützt. Jeder, der Textschnipsel aus deinen Rezensionen verwendet, muss ebenfalls auf die Pflichtangaben achten, bzw. Dich vorher erst auch um Erlaubnis fragen!

Buchcover

Wenn ein Verlag das Cover bereits bei der Buchseite zum Download anbietet, kann davon ausgegangen werden, dass das Cover für Buchrezensionen (oder ähnliche redaktionelle Texte) verwendet werden darf, ohne explizit beim Verlag darum um Erlaubnis fragen zu müssen.

Wenn Ihr beim Buch, oder auf der Verlagsseite keinerlei Informationen zur Verwendung von Buchcovern und/oder Texten findet, müsst Ihr den Verlag anschreiben und explizit um Erlaubnis fragen. Es kann auch sein, dass Buchcover in einem Verlag unterschiedlich behandelt werden, da es vielleicht für einzelne Cover keine Freigabe des schaffenden Künstlers gibt oder ähnlichen Beschränkungen obliegen. 

Das gilt insbesondere auch für selbstpublizierende Autoren, da diese oft auf unterschiedliche Art und Weise ein Cover beziehen. Hier empfehle ich auf jeden Fall, den Autor bei jedem Buch um Erlaubnis zu fragen und in der Rezension den schaffenden Künstler zu nennen.

Bildzitat

Sobald Du das Cover in Deiner Rezension besprichst, wird es als Bildzitat verwendet, das das Zeigen eines Covers unter bestimmten Bedienungen berechtigt. Hier müssen alle Aspekte für die Zulässigkeit eines Bildzitats erfüllt werden und auf die Pflichtangaben eines Bildzitats unbedingt geachtet werden. 

Eine gute Erklärung für Bildzitate: “Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste”, geschrieben von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, 24. Oktober 2012.

Solltet Ihr Zweifel haben, nehmt bitte vom Zeigen des Covers und/oder vom Zitieren von Texten Abstand oder fragt einfach beim Verlag/Autor persönlich nach!

Bitte beachtet auch: Cover dürfen nicht verändert oder verfremdet werden, sowie auch nur Ausschnitte gezeigt werden.

Der Künstler/Illustrator sollte in jedem Fall bei den bibliografischen Angaben mit benannt werden und ebenso die Bezugsquellen der verwendeten Materialien (Bilder/Grafiken etc.) – soweit diese vom Verlag/Autor auch veröffentlicht werden.

Autorenfotos dürfen ohne Erlaubnis des Verlages, des Autors und des Urhebers (Fotograf) nicht verwendet werden. Hier muss immer beim Verlag/Autor um Erlaubnis gefragt werden!

Fotos von Büchern / Buchcover

Rein rechtlich bedeutet das Abfotografieren eines Bildes, also auch das Cover eines Buches, eine Urheberrechtverletzung. Es scheint, dass selbstgeschossene Fotos von Büchern, und deren Veröffentlichung bei den sozialen Kanälen wie instagram, facebook & Co. wohl von den meisten Verlagen geduldet werden. 

Ich habe von bittersweet.de auf eine Anfrage über instagram folgende Antwort erhalten (vielen Dank noch mal dafür!):

Hallo liebe theujulala,

jeder darf auf jeden Fall seine Bücher fotografieren. Wir und der Carlsen Verlag, zu dem wir ja gehören, freuen uns riesig darüber! Problematisch wird es, wenn man im Detail (mehrere) Innenseiten fotografiert, besonders, wenn Zeichnungen drin sind. Wer aber ein aufgeschlagenes Buch z.B. auf einem Tisch mit einem Becher Tee daneben fotografiert, ist noch immer auf der sicheren Seite.

Quelle: Private Nachricht auf instagram von bittersweet.de vom 05.09.2016, 10:29 Uhr

Also Mädels – immer Tee trinken und folgendes beachten bei Fotos auf instagram, twitter und facebook:

  • Grundsätzlich abfotografieren von Büchern ist wohl erlaubt (geduldet?)
  • nur keine Innenseiten im Detail und auch nicht mehrere Seiten
  • Innenseiten vor allem nicht, wenn Zeichnungen dabei sind
  • Innenseiten von Mangas/Comics sind komplett verboten
  • am besten immer einen Alltagsgegenstand dabei haben, bzw. Buch in einer Alltagssituation (auch wenn gestellt) abfotografieren

Bitte beachtet auch diese Information: “Verwendung der Fotografie eines Buchcovers im Rahmen einer Buchrezension ohne Zustimmung des Urhebers”, geschrieben von Rechtsanwalt Christian Solmecke, 20. November 2012, 10:15 Uhr

Aber auch hier in diesem Artikel von Christian Solmecke wird geraten, von einem Abfotografieren eines Buches/Buchcovers Abstand zu nehmen, solange vom Verlag/Autor/Illustrator keine Erlaubnis für die Verwendung des Covers erteilt wurde (siehe oben). Es ist und bleibt also eine grenzwertige Handlung.

Verwendung fremder Fotos von Büchern

Dies ist nicht erlaubt und verletzt ebenso das Urheberrecht! Denn auch die Erstellung eines Fotos ist ein künstlerischer Akt und das Foto unterliegt somit ebenfalls dem Urheberrecht. Außerdem wurde nur dem Ersteller des Fotos die Erlaubnis für das Abfotografieren des Buchcovers erteilt. 

Bedingungen für Buchrezensionen

Die meisten Verlage haben inzwischen wohl keine oder kaum Einwände gegen die Verwendung des Covers und von Zitaten, wenn diese, wie oben beschrieben, verwendet werden. ABER, jeder Verlag hat unterschiedliche Bedingungen an Buchrezensionen. Ich habe mal folgende Checkliste zusammengestellt. Im Zweifel sollte immer alles berücksichtigt werden:

  • Download/Abbildung des (Original-)Covers erlaubt?
  • Welche Quellenangaben müssen laut Verlag aufgeführt werden?
  • Foto vom Buch außen und/oder innen erlaubt?
  • (Gesamte) Wiedergabe des Klappentextes erlaubt?
  • Zitate aus bereitgestellten Leseproben/Klappentexten erlaubt? In welchem Umfang?
  • Zitate aus dem Buch (außer aus bereitgestellten Texten) erlaubt? In welchem Umfang?
  • Muss Verlinkung zum Buch/Verlag hinzugefügt werden?
  • Welche bibliografischen Daten müssen unbedingt benannt werden?
  • Ist ein Beleg-Link zur Rezension gewünscht oder Bedingung?

Das gleiche gilt übrigens auch für selbstpublizierende Autoren!


Liste Verlage/Autoren Copyrights

Hier auch noch mal das Foren-Thema bei lovelybooks.de, in dem dieses Thema ebenfalls behandelt wurde und die Infos der einzelnen Verlage im ersten Post gesammelt sind:

» http://www.lovelybooks.de/thema/Abmahnungen-Blogger-989028781/

Leider sind die Listen nun schon ein paar Jährchen alt und nicht mehr ganz aktuell. So fehlen zum Beispiel doch noch ein paar Verlage.

Weiterführende Informationen:

Rechtliche Texte:

» http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – Urheberrecht

» http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – § 51 Zitate

» http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__62.html
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – § 62 Änderungsverbot

» https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__63.html
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – § 63 Quellenangabe

» https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
Wikipedia-Artikel “Zitat”

» https://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe
Wikipedia-Artikel “Quellenangabe”

Artikel bei Buchbloggern:

» https://medium.com/uber-das-schreiben/recht-f%C3%BCr-autoren-richtiges-zitieren-im-roman-und-blog-b2755ee1cf82
Alexander Batel im Artikel “Recht für Autoren: Richtiges Zitieren im Roman und Blog”, geschrieben am 13. September 2015

» https://magnificent-meiky.de/rechtslage-buchblogger-bildrechte-zitate/
Magnificent Meiky in ihrem Artikel “Rechtslage für Buchblogger [Bildrechte, Zitate & mehr]”, geschrieben am 1. Augist 2017

Wer noch weitere Beiträge oder Artikel zu diesem Thema hat, kann sie mir gerne weiter schicken! Dankeschön!

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